Rückblick

Folgende Informationen bezüglich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt (OD) Stove / L 02 sind den Protokollen der Gemeindevertreterversammlungen (GV) und Ausschusssitzungen entnommen und öffentlich nachzulesen im Bürgerinformationssystem auf der Homepage des Amtes Rehna:

Im Jahr 2011 teilt das Bauamt Rehna mit: Es gab bereits Vororttermine mit dem Straßenbauamt Schwerin zum Ausbau der L 02. Klare Forderung des Straßenbauamtes Schwerin:  6,00 m Ausbaubreite + Hochbord und Gehweg. Daher muss mindestens eine Baumreihe gefällt werden (Alleenschutz). – alle damaligen Gemeindevertreter befürworten die Fällung. Privatflächen für die Ausgleichspflanzung werden angeboten.

Am 22.11.2018 hat das Amt Rehna die Info erhalten, dass die OD Stove im Jahr 2022 komplett erneuert werden soll.

Am 23.05.2019 beschließen die damaligen Gemeindevertreter einstimmig den „Beschluss zur Beteiligung an den Planungskosten zum Ausbau der OD Stove im Zuge der L 02 Sanierung“ :Es muss eine Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Carlow und dem Straßenbauamt Schwerin geschlossen werden. Eckpunkte: Ausbau der OD Stove im Zuge der Landesstraße 02 Abschnitt 040 km 3+677 bis Abschnitt 050 km 0+550 mit Neubau eines Gehweges als Gemeinschaftsmaßnahme mit Erstellung der Planunterlagen und Durchführung der Genehmigungsverfahren. Planungskosten/Bausumme in EUR werden aufgeführt. Gemeinde Carlow trägt 31.232,50 EUR Verwaltungskosten (= 6,5% der vorläufigen Bausumme von 480.500,00 EUR).

-    19.07.2019 Sitzung Bauausschuss der Gemeinde Carlow nichtöffentlich (zur Vorbereitung der folgenden wichtigen Beschlussvorlage für die GV)

-    25.07.2019: GV nichtöffentlicher Teil:   Wortlaut/Auszug:  „Das Straßenbauamt Schwerin hat die Gemeinde Carlow gebeten, zeitnah ihre Vorstellungen zur OD Stove durch Beschluss zu konkretisieren. In einem längeren Gesprächsprozess wurde darauf Wert gelegt, möglichst viele Alleebäume erhalten zu können und gleichzeitig eine Straße und Gehwege zu bauen, die langfristig die notwendigen Anforderungen erfüllen. Dazu sollten Fragen der Straßenführung, der Gehweggestaltung, Ausgleichspflanzungen und der Bushaltestellen beraten werden.            Die angepasste Planung soll im September 2019 in einer Einwohnerversammlung vorgestellt und besprochen werden. Hier können Anfragen und Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger gehört und aufgenommen werden. “ Beschlussvorlage Wortlaut: „Die Gemeinde Carlow beschließt in den folgenden Punkten die Empfehlung zur Konkretisierung der Planung für die Ortsdurchfahrt in Stove: Nach verschiedenen Beratungen wird die neue Trasse im Bereich des Mühlenteiches als eine akzeptable Lösung angesehen. Durch die neue Trasse werden 7 Bäume mehr erhalten, gleichzeitig bekommt die L02 in Stove eine durchgängige 6 m breite Fahrbahn und einen sanierten Mühlendamm. Dann wäre die Straße von Grund auf komplett saniert und dies verspricht die langfristig haltbarste Lösung. Auch für Radfahrer und Fußgänger wäre dann in diesem Bereich ein Nadelöhr beseitigt und eine bessere Verkehrssicherheit erreicht. Die GV schließt sich dieser Haltung an. Die Entscheidung ist Sache des Landes als Eigentümer der Straße. Empfohlen wird ein Gehweg von der Lindenallee bis Ende der vorhandenen Bushaltestelle an der Hauptstraße auf der linken Seite aus Richtung Neschow kommend. Details (siehe beiliegende Karte - die Karte ist nicht enthalten). Dazu wird eine LED Straßenbeleuchtung an diesem Gehweg mit einem Mastabstand von ca. 40 m  empfohlen. Ein weiterer Gehweg wird aus Richtung Carlow kommend auf der linken Seite, Start vor Anfang der Einmündung Hinterstraße bis zu der Garage der Familie Schulz kurz vor dem Mühlenteich als notwendig erachtet (Details siehe beiliegende Karte – die Karte ist nicht enthalten). Dazu wird ebenfalls eine LED Straßenbeleuchtung an diesem Gehweg mit einem Mastabstand von ca. 40 m  empfohlen. An der L02 in Carlow hat sich eine Gehwegbreite von 1,5 m als ausreichend erwiesen. Daher empfehlen wir eine Prüfung durch das Bauamt Rehna, um einen Gehweg in dieser Breite auch in Stove zu bauen, ggf. auch abschnittsweise Einschnürungen des Gehweges zum Erhalt von Alleebäumen durchzuführen. Dies natürlich nur unter dem Aspekt, dass die Förderfähigkeit (65%) erhalten bleibt. Zweck dieser Reduzierung der Gehwegsbreite von 2,30 m auf ca. 1,5 m ist die Kostensenkung und der Erhalt von mehr Alleebäumen. Der Standort der Bushaltestelle sollte beibehalten werden. Er liegt zentral und ist aus allen Richtungen gut zu erreichen. Der Grund und Boden für die Bushaltestelle muss erworben werden. Das Amt sollte dies prüfen und Fördermöglichkeiten erkunden. Für das Bushaltehäuschen wird das Bauamt gebeten, sich ebenfalls nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen. Die Bauart des Häuschens sollte möglichst baugleich mit denen der anderen Ortsteile (z.B. Neschow) sein. Die Anbindung der Lindenallee und der Schulstraße sollte durch Asphalttrompeten erfolgen. Bei der Hinterstraße ist eine geteilte Trompete denkbar. In der Gabelung könnte dann ein Baum gepflanzt werden. Als Geschwindigkeitsbegrenzung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird die Aufstellung von Sichtverengungen, z.B. weiße Barken an beiden Ortseingängen, sowie durchgehend Tempo 30 in der Hauptstraße empfohlen. Es soll ein Zebrastreifen im Bereich des Gehweges hinüber zur Bushaltestelle, sowie ein kurzes Stück Gehweg an der K06 in Richtung Klein Molzahn (Kreisstraße) zum Wartehaus angelegt werden. Die weitere Planung eines Gehwegs an der K06 betrifft nicht die aktuelle Planung und Baumaßnahme. Für Ausgleichspflanzungen sind Gespräche mit den Anwohnern zu führen. Darüber hinaus sind kommunale Flächen und Flächen des Kreises im Bereich der Ortslage zu prüfen.“ Ende Wortlaut Dies ist anscheinend beschlossen worden lt. Protokoll GV vom 25.07.2019

Am 15.10.2019 werden in einer Einwohnerversammlung Informationen durch das Planungsbüro gegeben. Gespräche mit Anliegern zu Grundstücksfragen sind vorher erfolgt.

Am 26.05.2020 erfolgt die Info des Straßenbauamtes Schwerin (SBA): Variantenabwägung ist seitens SBA abgeschlossen (d.h. man hat sich für eine Variante entschieden) und der Vorentwurf für die Auslegung soll fertig gestellt werden. Voraussetzung ist aber noch die Abstimmung mit dem WBV (Wasser und Boden Verband) zur Leistungsabgrenzung in Bezug auf die Durchlässe. Der WBV wird, da er wesentlich früher als wir zum Bau kommen muss, die Erneuerung aller Durchlässe innerhalb der OD übernehmen, da die Durchlässe für die Funktionalität der Gewässer im Zusammenhang fertiggestellt werden müssen. Sobald die Planung dort einen Stand erreicht hat, können diese Daten in den Straßenentwurf übernommen werden… 

-    19.06.2020 Bauausschuss: bespricht die Fällung von Alleebäumen in einem anderen Fall, nämlich am neuen Baugebiet in Carlow