Das Straßenbauamt (SBA) hält an seinen Plänen der Straßenverbreiterung und den damit nötigen Baumfällungen fest. Das wurde beim gemeinsamen Treffen von Vertretern des SBA und des Planungsbüros, des Wirtschaftsministeriums, der Gemeinde und uns Stoverlinden am 16.11.2022 deutlich.
Es wurde dargelegt, wie der von uns eingereichte Vorschlag einer alternativen Straßenbauplanung in die weiteren Überlegungen einbezogen wird. Statt unsere Idee individuell auszuarbeiten, wurden alle Bestandteile – z.B. der Gehweg – vom Planungsbüro des SBA im Hinblick auf die Mindestmaße der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt06) angepasst. Demnach müsse angeblich z.B. ein Gehweg immer die Breite von 2,30 Meter betragen.
Zur Erklärung: Die Vorgaben der RASt geben den heutigen Stand der Technik wieder. Deswegen ist es nachvollziehbar, dass Planungen diese Vorgaben berücksichtigen. Die RASt hält dafür einige typische Entwurfssituationen beispielhaft für ca. 70-80% der Entwurfsaufgaben innerorts bereit.
Für die restlichen 20-30 % Entwurfssituationen haben die Verfasser der RASt einen umfangreichen Elementkatalog entworfen, welcher einen einzelfallbezogenen Entwurf ermöglichen soll. Dazu zählt die untypische Ortsdurchfahrt in Stove! Aber genau das wird vom SBA Schwerin bisher überhaupt nicht berücksichtigt!
Die durchgängige Breite eines Gehweges von 2,30 m ist bei starkem Fußgängerverkehr in der Stadt nötig. In Stove, wo sich Fußgänger nur selten begegnen bzw. auf einem Gehweg leicht ausweichen und beiseite treten können, ist eine Breite von 2,30 m nicht vorgeschrieben! Zum Schutz eines Baumes ist an dessen Standort eine Verschmälerung – z.B. bis 1,20 m welche für Rollstuhlfahrer benötigt werden – zulässig.
Wir verstehen nicht, warum das SBA diese Möglichkeiten der RASt nicht ausschöpft oder überhaupt in Erwägung zieht! Das Festhalten an diese Denkweise vertrödelt Zeit und kostbare Arbeitskraft. Wir geben nicht auf! Unsere Idee wurde vom SBA so plump bearbeitet, dass sich die Zahl der gefährdeten Bäume verdoppeln würde!
Den Forderungen unserer Gemeindevertretung, den Befürwortern der Ausbauvariante erging es nicht viel besser:
1.) Bauwerke zur Geschwindigkeitsbegrenzung an den Ortseingängen werden nicht empfohlen
2.) Zebrastreifen im Kreuzungsbereich Molzahner Straße: Zuständigkeit liegt bei der Verkehrsbehörde, nicht beim SBA (Genehmigung nach früheren Aussagen fraglich)
3.) Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h: Erfolg ist unsicher
Dieser Termin erfüllte leider nicht die Erwartung eines echten Dialogs. Dennoch war er ein Anfang, ein weiteres Treffen im neuen Jahr ist geplant. Zwischenzeitlich wird ein umfangreiches Baumgutachten erstellt, um aktuelle Aussagen zur Situation der Alleebäume zu erlangen.